WIR SIND IHR PARTNER
Mit uns optimieren oder erneuern Sie ihre Heizung gemäß der Fördervorgaben und wir kümmern uns auch um die nötigen Baumaßnahmen. Sie bekommen im Rahmen der Richtlinien eine Förderung vom Bundesamt BAFA bis zu 45 % Ihrer Investition. Das bedeutet: Für Ihre neue Heizung und den Umbau beträgt ihr Anteil schließlich nur noch bis zu lediglich 55 %!
Neubauten und bestehende Gebäude
Sowohl Neubauten als auch vor allem bestehende Gebäude sind in die Förderung eingeschlossen. Somit sind alle Bereiche berücksichtigt.
Förderung für bestehende Gebäude
- Solarthermieanlagen
- Biomasseanlagen
- Effiziente Wärmepumpenanlagen
- Hybridheizungen
- Renewable Ready Gas-Brennwertheizungen
- Autauschprämie für Ölheizungen
HEIZUNGS-KOMPETENZ SEIT MEHR ALS 40-JAHREN
Auch und gerade bei der Sanierung Ihrer Heizungs-Anlage sind wir an Ihrer Seite.
Denn bei der staatlichen Förderung kennen wir uns aus. Hier haben wir langjährige Erfahrung und sind anerkannter Fachbetrieb. Dadurch haben Sie einen verlässlichen Partner.
INFO-BROSCHÜRE
Hier können Sie sich die Info-Broschüre zur Förderung Ihrer Heizung gleich herunter laden. Dann haben Sie alle Informationen auf einen Blick.
REDEN WIR MITEINANDER
Schlagen Sie uns einen Telefontermin vor, wann es bei Ihnen passt.
Danach melden wir uns kurzfristig bei Ihnen. Das ist für Sie kostenlos.
DAS WIRD GEFÖRDERT
ÜBERSICHTS-TABELLE DER FÖRDER-MÖGLICHKEITEN
Fußnoten zur Übersichts-Tabelle
- Die Fördersätze verstehen sich als Förderhöchstgrenze und beziehen sich auf die förderfähigen Kosten für die beantragte Maßnahme.
- Da die Solarthermieanlage nie allein die gesamte Heizlast eines Gebäudes tragen kann, wird hier keine Austauschprämie gewährt.
- Kombination einer Solarthermieanlage-, Biomasse- und/oder Wärmepumpenanlage.
- Im Neubau als Errichtung einer Biomasseanlage inkl. Sekundärbauteil.
- Renewable Ready: Installiert wird eine Gasbrennwertheizung mit Speicher und Steuerungs- und Regelungstechnik für die spätere Einbindung eines erneuerbaren Wärmeerzeugers.
- Gilt für die gesamte förderfähige Anlage, inkl. erneuerbarer Wärmeerzeuger.
- Gilt für die gesamte förderfähige Anlage, ohne den später zu errichtenden erneuerbaren Wärmeerzeuger