WIR SIND IHR PARTNER

Mit uns optimieren oder erneuern Sie ihre Heizung gemäß der Fördervorgaben und wir kümmern uns auch um die nötigen Baumaßnahmen. Sie bekommen im Rahmen der Richtlinien eine Förderung vom Bundesamt BAFA bis zu 45 % Ihrer Investition. Das bedeutet: Für Ihre neue Heizung und den Umbau beträgt ihr Anteil schließlich nur noch bis zu lediglich 55 %!

Neubauten und bestehende Gebäude

Sowohl Neubauten als auch vor allem bestehende Gebäude sind in die Förderung eingeschlossen. Somit sind alle Bereiche berücksichtigt.

Förderung für bestehende Gebäude

  1. Solarthermieanlagen
  2. Biomasseanlagen
  3. Effiziente Wärmepumpenanlagen
  4. Hybridheizungen
  5. Renewable Ready Gas-Brennwertheizungen
  6. Autauschprämie für Ölheizungen

HEIZUNGS-KOMPETENZ SEIT MEHR ALS 40-JAHREN

Auch und gerade bei der Sanierung Ihrer Heizungs-Anlage sind wir an Ihrer Seite.
Denn bei der staatlichen Förderung kennen wir uns aus. Hier haben wir langjährige Erfahrung und sind anerkannter Fachbetrieb. Dadurch haben Sie einen verlässlichen Partner.

Im Kontakt mit unseren Kunden
Links: Andreas Bachl | Rechts: Tobias Gaßner

INFO-BROSCHÜRE

Hier können Sie sich die Info-Broschüre zur Förderung Ihrer Heizung gleich herunter laden. Dann haben Sie alle Informationen auf einen Blick.

REDEN WIR MITEINANDER

Schlagen Sie uns einen Telefontermin vor, wann es bei Ihnen passt.
Danach melden wir uns kurzfristig bei Ihnen. Das ist für Sie kostenlos.

DAS WIRD GEFÖRDERT

Die Errichtung oder Erweiterung von Solarthermieanlagen zur thermischen Nutzung wird gefördert.

  • Und zwar dann, wenn sie überwiegend der Warmwasserbereitung und/oder der Raumheizung, der Kälteerzeugung oder der Zuführung der Wärme/Kälte in ein Wärme- oder Kältenetz dienen.
  • Anlagen, die die Technischen Mindestanforderungen erfüllen, werden in einer Liste geführt. Diese Liste liegt und vor. Dadurch haben Sie Verhaltenssicherheit.

Die Förderung beträgt bis zu 30 % der förderfähigen Kosten.

Gefördert wird die Installation von

  • einerseits Kessel zur Verbrennung von Biomassepellets und –hackschnitzeln
  • und andererseits Pelletöfen mit Wassertasche.
  • Ebenfalls Kombinationskesseln zur Verbrennung von Biomassepellets bzw. Hackschnitzeln und Scheitholz,
  • sowie besonders emissionsarme Scheitholzvergaserkessel

Die Förderung beträgt bis zu 35% der förderfähigen Kosten.

Gefördert wird die Errichtung von effizienten Wärmepumpenanlagen,

  • einschließlich der Nachrüstung bivalenter Systeme, wenn sie überwiegend der Warmwasserbereitung und/oder Raumheizung von Gebäuden,
  • oder der Zuführung der Wärme in ein Wärmenetz dienen.

Die Förderung beträgt bis zu 35% der förderfähigen Kosten.

  • … die mehrere Anlagen kombinieren und mit Inbetriebnahme Wärme aus erneuerbarer Energie nutzen.
  • EE-Hybridheizungen kombinieren ausschließlich Technologie-Komponenten zur thermischen Nutzung erneuerbarer Energien, also
    • Solar, Biomasse oder Wärmepumpe.
  • über eine gemeinsame Steuerungs- und Regelungstechnik miteinander.

Die Förderung beträgt bis zu 35% der förderfähigen Kosten.

  • kombinieren eine neue Gasheizung mit einem oder mehreren Technologie-Komponenten zur thermischen Nutzung erneuerbarer Energien. Und zwar:
    • Solar, Biomasse oder Wärmepumpe
  • über eine gemeinsame Steuerungs- und Regelungstechnik.
  • Dazu gibt es technische Voraussetzungen, die erfüllt werden müssen.

Die Förderung beträgt bis zu 30% der förderfähigen Kosten.

  • .. die spätestens zwei Jahre nach Inbetriebnahme zusätzlich Wärme aus erneuerbarer Energie nutzen, werden gefördert.
  • Wird zum Beispiel bei der Erstellung einer Gas-Hybridheizung zunächst nur ein neuer Gasbrennwertkessel installiert und erst später die thermische Nutzung erneuerbarer Energien realisiert,
  • dann kann die Installation des Gasbrennwertkessels gefördert werden, falls hybridfähige Steuerungs- und Regelungstechnik für den künftigen erneuerbaren Teil des Heizsystems mit verbaut wird.
  • Mit anderen Worten: Sie haben bis zu 2-Jahren Zeit für die Nachrüstung.

Die Förderung beträgt bis zu 20% der förderfähigen Kosten.

  • Wird eine Ölheizung durch eine förderfähige Hybridheizung, Biomasseanlage oder Wärmepumpenanlage ersetzt,
  • dann erhöht sich der gewährte Fördersatz um 10 Prozentpunkte.
  • Dadurch ergibt sich für Heizungen, die ausschließlich erneuerbare Energien nutzen,
    • ein Fördersatz von 45% und für Heizungen,
    • die sowohl erneuerbare Energien als auch Erdgas nutzen, ein Fördersatz von 40%.

ÜBERSICHTS-TABELLE DER FÖRDER-MÖGLICHKEITEN

Optimieren Sie Ihre Heizung. Übersichts-Tabelle der Föderung.
Die Förderung im Überblick für bestehende Gebäude und für Neubauten. Beim Austausch einer Ölheizung gibt es 10 Prozentpunkte Förderung obendrauf.

Fußnoten zur Übersichts-Tabelle

  1. Die Fördersätze verstehen sich als Förderhöchstgrenze und beziehen sich auf die förderfähigen Kosten für die beantragte Maßnahme.
  2. Da die Solarthermieanlage nie allein die gesamte Heizlast eines Gebäudes tragen kann, wird hier keine Austauschprämie gewährt.
  3. Kombination einer Solarthermieanlage-, Biomasse- und/oder Wärmepumpenanlage.
  4. Im Neubau als Errichtung einer Biomasseanlage inkl. Sekundärbauteil.
  5. Renewable Ready: Installiert wird eine Gasbrennwertheizung mit Speicher und Steuerungs- und Regelungstechnik für die spätere Einbindung eines erneuerbaren Wärmeerzeugers.
  6. Gilt für die gesamte förderfähige Anlage, inkl. erneuerbarer Wärmeerzeuger.
  7. Gilt für die gesamte förderfähige Anlage, ohne den später zu errichtenden erneuerbaren Wärmeerzeuger

Weitere Leistungen